Batterieverordnung
Gemäß BattV - Batterieverordnung (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter
Batterien und Akkumulatoren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2001 (BGBl. I S 1486, geändert
durch Gesetz vom 9. 9. 2001, BGBl. I S. 2331) weisen wir darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher gesetzlich
verpflichtet ist, schadstoffhaltige Batterien, die Abfälle sind, zurückzugeben.
Sie können die Batterien nach Gebrauch in Sammelbehältern der Verkaufsstellen oder in Ihrer
unmittelbaren Nähe (z.B. Kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Werden Batterien an uns
übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet:
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" steht
für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber "Li" für Lithium, "Ni" für Nickel, "Mh"
für Metallhydrid und "Zi" für Zink.
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